Verpackungsverordnung Hinweis zu den Verkaufsverpackungen Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Verpackungs-Verordnung). Hersteller oder Vertreiber der Produkte sind verpflichtet, - entweder die Verpackungsabfälle im Geschäft oder in der unmittelbaren Nähe unentgeltlich (§ 6 Abs. 1) zurückzunehmen (so genannte Selbstentsorger) - oder sich an einem flächendeckenden System zu beteiligen, das die Verpackungsabfälle beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe abholt (sog. Duale Systeme) Wir sind an das Entsorgungssystem der Landbell AG ( Landbell AG, Rheinstraße 4L, 55116 Mainz ) angeschlossen. Unsere Registrierungsnummer lautet: 4144244. Sie können sich über www.landbell.de weiter informieren.
Zur Klärung der Rückgabe können Sie sich auch mit uns in Verbindung setzen. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung auf unsere Kosten an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
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